Notruflösungen für Unternehmen
Alleinarbeiterschutz mit DGUV Zertifizierung
und mit professioneller Notrufaufschaltung
Geeignete Personen Notrufsysteme für Arbeitsplätze, an denen Hilfe nicht unmittelbar nebenan ist
Alleinarbeit entsteht nicht nur auf einem vollständig menschenleeren Betriebsgelände. Auch Beschäftigte, die außerhalb der unmittelbaren Rufweite und Sichtweite anderer Personen arbeiten, können einen Alleinarbeitsplatz haben.
Entscheidend ist deshalb die Frage: Wie wird ein Notfall bemerkt, wenn die betroffene Person nicht mehr selbstständig Hilfe organisieren kann?
Der Hausnotruf Ulmer Spatz unterstützt Unternehmen bei der Auswahl einer geeigneten Personen Notruflösung und der Vorbereitung des zugehörigen Alarmablaufs.
Für Anwendungen mit entsprechenden Anforderungen kommt eine DGUV zertifizierte Systemkonfiguration in Betracht. Dabei werden das tragbare Gerät, die erforderlichen Systemkomponenten und die Organisation der Alarmbearbeitung gemeinsam betrachtet. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall verweist bei Einzelarbeitsplätzen ausdrücklich auf Gefährdungsbeurteilung und geeignete Schutzmaßnahmen.
Nicht nur eine SOS Taste
Manueller Notruf
Der Beschäftigte kann durch Betätigung der vorgesehenen Notruftaste einen Alarm auslösen.
Automatische Alarmfunktionen
Abhängig von Gerät und Konfiguration können eine ungewöhnliche Gerätelage oder ausbleibende Bewegung einen Alarm auslösen. Solche Funktionen sind für Situationen vorgesehen, in denen die betroffene Person nicht mehr selbstständig handeln kann.
Voralarm
Ein eingerichteter Voralarm kann den Beschäftigten auf eine bevorstehende automatische Alarmierung hinweisen. Die konkrete Konfiguration wird an die Tätigkeit angepasst.
Standortinformationen
Die verfügbaren Standortinformationen unterstützen die Alarmbearbeitung. Für Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden oder an schwer zugänglichen Stellen muss gesondert geprüft werden, welche Ortung und welche ergänzenden Angaben erforderlich sind.
Technische Meldungen
Zur geeigneten Systemlösung gehört auch der Umgang mit technischen Störungen. Welche Meldungen überwacht und wie sie bearbeitet werden, wird für die konkrete Konfiguration festgelegt. Die beschriebenen Funktionen werden nur für die tatsächlich eingesetzten Geräte zugesagt.
DGUV zertifizierte Systemlösung richtig einordnen
TWIG beschreibt eine geprüfte Systemkonfiguration aus ausgewählten Geräten und TWIG Point und nennt hierfür das Zertifikat ET 25006. Für das angebotene System ist deshalb nicht nur der Gerätename entscheidend. Auch die erforderliche Plattform, die Konfiguration und die Einbindung der Alarmbearbeitung müssen zum nachgewiesenen Systemumfang passen.
Bei DGUV relevanten Anwendungen betrachten wir die gesamte vorgesehene Systemlösung. Eine gewöhnliche SOS Funktion ist nicht automatisch gleichwertig mit einer geeigneten Personen Notsignal Anlage. Vor der Inbetriebnahme werden die technischen Voraussetzungen und der betriebliche Alarmablauf abgestimmt.
Für welche Unternehmen kommt die Lösung infrage?
Bauunternehmen und Baustellen
Beispiele sind geeignete Kontrollgänge, technische Bereitschaft und einzelne Tätigkeiten an wechselnden Einsatzorten. Wichtig sind eine aktuelle Standortzuordnung und klare Angaben dazu, wie Helfer den Arbeitsplatz erreichen.
Kranunternehmen und Unternehmen für Kranmontage
Bei geeigneten Tätigkeiten rund um Kontrolle, Service und Wartung kann eine Personen Notruflösung Bestandteil des Schutzkonzepts sein. Besonders wichtig ist, die eigentliche Rettung mitzudenken. Ein übermittelter Standort beantwortet noch nicht, wie eine Person an einem erhöhten oder schwer zugänglichen Arbeitsplatz erreicht werden kann.
Schwertransport und Logistik
Für geeignete Arbeiten auf Betriebshöfen, an Fahrzeugen oder an wechselnden Einsatzorten müssen Ansprechpartner und Einsatzorte aktuell gehalten werden.
Industrie und technische Dienstleistungen
Abgelegene Anlagenbereiche, technische Nebenräume und Bereitschaftsdienste benötigen einen Alarmablauf, der auch außerhalb der üblichen Betriebszeiten funktioniert.
Kommunale Betriebe und Gebäudebetreuung
Auch bei Kontrollgängen, technischen Diensten und zeitweise allein besetzten Arbeitsbereichen kann eine geeignete Notruflösung sinnvoll sein.
Die genannten Beispiele sind Anwendungsfelder für eine individuelle Prüfung. Sie sind keine pauschale Freigabe zur Alleinarbeit.
Von der Gefährdungsbeurteilung zum Alarmplan
Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob eine Person nach einem möglichen Ereignis noch handlungsfähig wäre.
Die DGUV Regel 112 139 und die DGUV Information 212 139 unterstützen die Bewertung und Auswahl geeigneter Maßnahmen. Eine Personen Notruflösung macht eine ansonsten unzulässige Alleinarbeit nicht automatisch zulässig.
Für das Beratungsgespräch müssen deshalb Tätigkeit, Einsatzort, Erreichbarkeit, Rettungsmöglichkeiten und die erforderliche Hilfeorganisation zusammen betrachtet werden.
Beispielhafter Ablauf
Ein Mitarbeiter arbeitet in einem zuvor erfassten technischen Bereich. Das Gerät löst entsprechend seiner Konfiguration einen Alarm aus.
Die Notrufzentrale erhält die übertragenen Daten und bearbeitet die Meldung nach dem hinterlegten Maßnahmenplan. Soweit vorgesehen und möglich, wird eine Sprechverbindung hergestellt.
Benötigt der Mitarbeiter Hilfe, werden die vereinbarten geeigneten Ansprechpartner oder öffentlichen Einsatzkräfte verständigt. Angaben zur Zufahrt und zum Zugang unterstützen die weitere Hilfeorganisation.
Arbeitsunfälle als Hintergrund
730.573 meldepflichtige Arbeitsunfälle
Insgesamt im Berichtsbereich der DGUV im Jahr 2025.
96.522 meldepflichtige Arbeitsunfälle
Baden Württemberg im Jahr 2025.
119.255 meldepflichtige Arbeitsunfälle
Bayern im Jahr 2025.
89.113 meldepflichtige Arbeitsunfälle
Im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft im Jahr 2025.
Diese Werte sind in der veröffentlichten DGUV Statistik ausgewiesen.
Die Zahlen beziehen sich auf das allgemeine Arbeitsunfallgeschehen. Sie sind keine gesonderte Statistik zu Unfällen bei Alleinarbeit und kein Nachweis einer bestimmten Schutzwirkung eines Notrufgeräts.
Einrichtung und Inbetriebnahme
Sie erhalten die vorgesehenen Geräte individuell vorbereitet. Vor dem regulären Einsatz werden die Zuordnung, die Alarmfunktionen und der vorgesehene Übertragungsweg geprüft.
Zusätzlich werden die Beschäftigten in die vorgesehene Nutzung eingewiesen. Die erforderlichen betrieblichen Prüfungen und Schutzmaßnahmen bleiben Bestandteil Ihrer Arbeitsschutzorganisation.
Häufige Fragen
Reicht das private Mobiltelefon aus?
Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Eine gewöhnliche Telefonfunktion ersetzt nicht automatisch die erforderlichen Eigenschaften einer geeigneten Personen Notruflösung.
Kann ein Notruf auch ohne Tastendruck ausgelöst werden?
Bei entsprechend ausgestatteten und konfigurierten Geräten sind automatische Alarmfunktionen möglich.
Funktioniert die Ortung auch innerhalb von Gebäuden?
Das muss für den Einsatzort geprüft werden. Eine genaue Ortung innerhalb von Gebäuden darf nicht allein aufgrund vorhandener Satellitenortung zugesagt werden.
Wird damit jede Alleinarbeit erlaubt?
Nein. Die Zulässigkeit der Tätigkeit und die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen unabhängig vom Gerätekauf bewertet werden.
Fachliche Informationen und Quellen
DGUV: Fragen zu Personen Notsignal Anlagen
BG BAU: Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen
DGUV: Meldepflichtige Arbeitsunfälle
TWIG: Angaben zur DGUV Systemlösung

