Notruflösungen für Unternehmen

Aufzugsnotruf mit persönlicher Notrufannahme

Aufmerksam zuhören. Die Situation erfassen. Den zuständigen Befreiungsdienst verständigen.

Unser Angebot umfasst die vereinbarte Notrufaufschaltung und Alarmbearbeitung. Eine eigene Personenbefreiung vor Ort ist nicht Bestandteil der Leistung.

Ein Aufzug bleibt stehen. Die Türen öffnen sich nicht. Für eingeschlossene Personen ist nun entscheidend, dass sie einen erreichbaren Ansprechpartner haben und erfahren, welche Schritte eingeleitet werden.

Unser Aufzugsnotruf stellt deshalb die Qualität der Notrufannahme in den Mittelpunkt.

Über ein geeignetes Notrufsystem wird eine Verbindung zur angeschlossenen Notrufzentrale hergestellt. Dort wird die Meldung persönlich angenommen und anhand der hinterlegten Anlagendaten bearbeitet.

Die Zentrale verständigt den im Notfallplan festgelegten zuständigen Befreiungsdienst und bearbeitet den Vorgang nach dem vereinbarten Ablauf.

Die technische Befreiung erfolgt durch die dafür gesondert zuständigen und geeigneten Personen.

Aufzugsnotruf prüfen lassen

Was hochwertige Notrufannahme für uns bedeutet

Eine persönliche Gesprächsführung

Eingeschlossene Personen sollen nicht nur eine technische Bestätigung erhalten. Ein Ansprechpartner hört zu und erklärt verständlich, welche Maßnahmen eingeleitet werden.

Die konkrete Situation erfassen

Die Gesprächsführung berücksichtigt, wie viele Personen betroffen sind und ob besondere Umstände gemeldet werden.

Dazu können Unwohlsein, starke Angst oder andere Hinweise gehören, die für die weitere Bearbeitung relevant sind.

Sachlich informieren

Die betroffenen Personen erhalten die verfügbaren bestätigten Informationen zum weiteren Ablauf. Es werden keine erfundenen Ankunftszeiten genannt.

Veränderungen berücksichtigen

Wenn sich die Situation verändert, muss dies in die weitere Alarmbearbeitung einfließen. Ein neu gemeldeter medizinischer Notfall darf nicht lediglich als unveränderte technische Störung behandelt werden.

Rückmeldungen nachhalten

Die vereinbarte Bearbeitung endet nicht mit einem unbeantworteten Anruf beim ersten Ansprechpartner. Es wird festgelegt, welche Rückmeldungen benötigt werden und wann die nächste Eskalationsstufe greift.

Eine durchgängig ununterbrochene Sprechverbindung bis zur Befreiung wird nur zugesagt, wenn sie technisch und organisatorisch tatsächlich Bestandteil der vereinbarten Lösung ist.

Drei Aufgaben, die klar getrennt werden

Notrufannahme und Alarmbearbeitung

Die Zentrale nimmt die Meldung entgegen, ordnet die Anlage zu und bearbeitet den hinterlegten Notfallplan.

Benachrichtigung des zuständigen Befreiungsdienstes

Die dafür festgelegte Aufzugsfirma oder andere geeignete beauftragte Personen werden entsprechend dem vereinbarten Ablauf verständigt.

Personenbefreiung vor Ort

Die tatsächliche Befreiung wird durch den gesondert zuständigen Dienst durchgeführt. Sie wird nicht als eigene Leistung des Hausnotruf Ulmer Spatz angeboten.

Das zugrunde liegende Betreiberkonzept muss insgesamt sicherstellen, dass eine Befreiung organisiert ist. Eine reine Telefonannahme ohne vorbereitete Hilfeorganisation genügt dafür nicht. Die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 3121 behandeln die Anforderungen an Kommunikation und Notfallorganisation.

So läuft ein Aufzugsnotruf ab

Notruftaste → Verbindung zur Notrufzentrale → Anlagenerkennung und Gespräch → Zuständigen Dienst verständigen → Rückmeldungen und Abschluss dokumentieren

Nach Eingang der Meldung wird die betroffene Anlage anhand der hinterlegten Daten zugeordnet.

Die Zentrale nimmt Kontakt zu den eingeschlossenen Personen auf und verständigt die im Notfallplan vorgesehenen Ansprechpartner.

Bei Nichterreichbarkeit greift der vereinbarte weitere Ablauf. Zusätzliche Gefahren oder medizinische Notfälle werden entsprechend berücksichtigt.

Die Durchführung und der Abschluss der Befreiung werden durch den zuständigen Dienst zurückgemeldet und im vereinbarten Umfang dokumentiert.

Was vor der Aufschaltung hinterlegt wird

Für jede Anlage werden die notwendigen Angaben strukturiert erfasst.

Dazu gehören insbesondere der genaue Standort, die eindeutige Anlagenkennung, Betreiberkontakte und die Erreichbarkeit des zuständigen Befreiungsdienstes.

Hinzu kommen die erforderlichen Informationen zum Zugang und die für die Bearbeitung notwendigen anlagenspezifischen Unterlagen. Vertrauliche Angaben werden nicht auf dieser Webseite veröffentlicht.

Vorhandene Aufzüge und Nachrüstung

Wir prüfen, ob die vorhandene Notruftechnik mit der vorgesehenen Aufschaltung kompatibel ist.

Wenn eine Umrüstung oder Nachrüstung erforderlich ist, wird diese mit einem geeigneten Fachbetrieb abgestimmt.

Die Lösung soll sich möglichst in die vorhandene Betreiberorganisation einfügen. Ein vorhandener Wartungsdienst wird nicht ohne sachlichen Grund ersetzt.

Nicht jeder Aufzug kann sofort angeschlossen werden. Die technische Eignung wird anlagenbezogen geprüft.

Regelmäßige technische Testmeldungen

Soweit das eingesetzte System diese Funktion unterstützt und sie vereinbart ist, werden automatische Testmeldungen ausgewertet.

Bleiben erwartete Meldungen aus, wird dies als technischer Vorgang nach dem dafür festgelegten Ablauf bearbeitet.

Eine technische Störung ist von einem Notruf mit eingeschlossenen Personen klar zu unterscheiden.

Ein technisches Lebenszeichen ist kein pauschaler Nachweis sämtlicher Funktionen der Anlage. Die notwendigen Prüfungen und Wartungen bleiben erforderlich.

Was nicht Bestandteil dieses Angebots ist

Die eigene technische Personenbefreiung vor Ort gehört nicht zum Leistungsumfang.

Ebenso werden Aufzugswartung, Reparaturen, gesetzliche Prüfungen und die Wiederfreigabe der Anlage nicht automatisch Bestandteil der Notrufaufschaltung.

Die Feuerwehr wird nicht als pauschaler kostenloser Ersatz für eine fehlende betriebliche Befreiungsorganisation beworben. Bei einer tatsächlichen Notlage werden die erforderlichen öffentlichen Einsatzkräfte über die vorgesehenen Wege verständigt.

Inbetriebnahme mit dem zuständigen Fachbetrieb

Auch bei dieser Lösung können geeignete Komponenten individuell vorkonfiguriert bereitgestellt und versandt werden.

Installation, gegebenenfalls erforderliche Änderungen und die Inbetriebnahme werden jedoch mit dem zuständigen Fachbetrieb abgestimmt.

Die Funktionsprüfung umfasst insbesondere die richtige Anlagenzuordnung, die vorgesehene Kommunikation und die Einbindung des Notfallplans.

Der Versand vorkonfigurierter Technik ersetzt keine notwendige Fachinstallation. Erst nach geeigneter Installation, erfolgreicher Funktionsprüfung und Freigabe erfolgt der aktive Betrieb.

Für welche Betreiber ist das Angebot interessant?

Die Seite richtet sich an Hausverwaltungen, Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Hotels, Gewerbeimmobilien, Pflegeeinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und andere Betreiber geeigneter Aufzugsanlagen.

Besonders relevant ist das Angebot für Betreiber, die bereits einen zuständigen Wartungsdienst oder Befreiungsdienst haben und eine klar definierte Notrufannahme mit persönlicher Betreuung suchen.

Häufige Fragen

Befreit Ulmer Spatz die eingeschlossenen Personen selbst?

Nein. Die Personenbefreiung vor Ort ist nicht Bestandteil unseres eigenen Leistungsumfangs. Sie wird durch den dafür gesondert zuständigen Dienst durchgeführt.

Kann mein bisheriger Wartungsdienst zuständig bleiben?

Das kann im Rahmen einer geeigneten und abgestimmten Organisation vorgesehen werden. Entscheidend sind Zuständigkeit, Erreichbarkeit und Eignung für die konkrete Anlage.

Was passiert, wenn der erste Ansprechpartner nicht erreichbar ist?

Dafür wird vor der Aufschaltung ein weiterer Ablauf vereinbart. Eine nicht erreichte Einzelperson darf nicht das Ende der Notfallorganisation sein.

Was geschieht bei einem zusätzlichen medizinischen Notfall?

Die neue Information wird berücksichtigt und entsprechend der Gefahrenlage bearbeitet. Erforderliche zusätzliche Hilfe wird über die vorgesehenen Wege angefordert.

Kann ein gewöhnlicher Funkknopf den Aufzugsnotruf ersetzen?

Ein gewöhnlicher Funkknopf ist nicht automatisch ein geeignetes Aufzugsnotrufsystem. Die technische Ausführung und die Anforderungen der konkreten Anlage müssen geprüft werden.

Kann ich das System selbst im Aufzug installieren?

Erforderliche Arbeiten und Prüfungen an der Anlage werden durch geeignete Fachkräfte durchgeführt.

Fachliche Informationen und Quellen

BAuA: TRBS 3121 zum Betrieb von Aufzugsanlagen

Gesetze im Internet: Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 1

BG BAU: Aufzugsanlagen, Betreiberpflichten und Personenbefreiung

Bei abweichenden Fassungen ist die aktuelle Veröffentlichung der BAuA maßgeblich. Ältere Wiedergaben werden nicht ungeprüft als aktuelle Rechtslage übernommen.

Aufzugsnotruf und vorhandene Anlage prüfen lassen

Wir prüfen vorhandene Technik, Notfallorganisation und die Einbindung des zuständigen Befreiungsdienstes.

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