Hausnotruf und Rettungsdienst

Klare Unterschiede und wichtige Regeln

Viele Menschen verwechseln den Hausnotruf mit dem Rettungsdienst. Beides dient der Sicherheit, doch die Aufgaben sind streng voneinander getrennt. Der Hausnotruf schafft Sicherheit im Alltag und organisiert im Notfall schnell die passende Hilfe, während der Rettungsdienst ausschließlich für akute, lebensbedrohliche Notfälle zuständig ist. Genau an dieser Schnittstelle entstehen oft Missverständnisse, die in den vergangenen Jahren immer wieder zu Fehlalarmen und unnötigen Einsätzen geführt haben.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat bereits 2018 in einem Schreiben an Hausnotrufanbieter, Leitstellen und Rettungsdienste deutlich gemacht, dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes nicht für hausnotruftypische Aufgaben eingesetzt werden dürfen. Diese Vorgabe wurde in der ersten Jahreshälfte 2025 durch eine Anweisung des Innenministeriums Baden-Württemberg noch einmal verschärft. Demnach dürfen Rettungswagen, Krankentransportfahrzeuge, Notärzte oder Feuerwehrfahrzeuge keine Hausnotruf-Einsätze übernehmen. Auch bei unklaren Situationen darf kein Rettungsmittel lediglich zur Erkundung oder als Schlüsselzubringer geschickt werden, ebenso wenig für einfache Tragehilfen oder Aufstehhilfen. Der Rettungsdienst ist und bleibt ausschließlich für akute Notfälle vorgesehen.

Dass diese Regeln notwendig sind, zeigen verschiedene Beispiele aus der Praxis. Ein Rettungswagen ist eine rollende Intensivstation, dessen Besatzung hoch spezialisiert ist, um kritische Notfälle wie Herzinfarkte, Schlaganfälle oder schwere Verletzungen zu erkennen und lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Grundlage hierfür ist das Notfallsanitätergesetz, das in Bayern und Baden-Württemberg die Ausbildung und Kompetenzen des Rettungsdienstpersonals klar definiert. Jede unnötige Alarmierung bindet diese wertvollen Ressourcen und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass an anderer Stelle ein Mensch länger auf Hilfe warten muss.

Im Hausnotruf sind Fehlalarme durch Sturzsensoren auffällig. Über 98 Prozent der nächtlichen Auslösungen ohne Sprachkontakt stellen sich als Fehlalarm heraus, weil Kundinnen und Kunden im Schlaf versehentlich den Knopf betätigt haben, ohne den Alarm zu bemerken. Dennoch gibt es Wohlfahrtsorganisationen, die solche Signale direkt an die 112 weiterleiten und damit den Rettungsdienst unnötig belasten.

Ein weiteres Problem sind Schlüsselkasten-Systeme. In Ulm gibt es zahlreiche Rettungswachen, in denen Schlüssel von Hausnotrufkunden hinterlegt sind. Auch hierzu hat das Regierungspräsidium Tübingen klar angeordnet, dass Rettungsmittel keinen Umweg über diese Schlüsselkästen machen dürfen. Der Rettungsdienst darf nur dann ausrücken, wenn ein tatsächlicher Notfall vorliegt – nicht, um Türen zu öffnen oder Alltagsprobleme zu lösen.

Damit Betroffene und Angehörige den Überblick behalten, ist es wichtig, die unterschiedlichen Notrufnummern zu kennen. Die 112 ist europaweit die richtige Wahl bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Atemnot oder schweren Unfällen. Die 116117 hingegen ist die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der bei dringenden Beschwerden weiterhilft, die zwar behandelt werden müssen, aber nicht lebensgefährlich sind. Dazu gehören beispielsweise hohes Fieber am Wochenende, starke Schmerzen oder Infekte, wenn die Hausmedikation nach einer gewissen Zeit nicht anschlägt. Während über die 116117 ärztliche Hilfe organisiert wird, etwa durch Hausbesuche oder den Verweis in eine Notfallpraxis, schickt die 116117 keine Rettungswagen.

Der Hausnotruf Ulmer Spatz ergänzt diese beiden Systeme auf sinnvolle Weise. Unsere Leitstelle ist rund um die Uhr erreichbar, und anders als bei vielen anderen Anbietern übernehmen bei uns examinierte Pflegefachkräfte die Ersteinschätzung. Sie betreuen die Betroffenen sofort und organisieren die passende Hilfe, ganz gleich ob es um einen Angehörigen, einen Pflegedienst oder – im echten Notfall – die direkte Alarmierung des Rettungsdienstes geht. So verhindern wir, dass Rettungsmittel unnötig gebunden werden, während wir im Ernstfall sofort die richtigen Schritte einleiten und die Angehörigen entlasten.

Wie wichtig diese Abgrenzung ist, zeigt ein Blick in den Alltag des Rettungsdienstes. Wer einmal eine echte Einsatzsituation miterleben möchte, findet im DRK-Podcast eine eindrucksvolle Aufnahme aus einem Rettungswagen. Dort wird deutlich, wie komplex und anspruchsvoll die Arbeit der Rettungsdienstteams ist und warum diese Fahrzeuge ausschließlich für lebensbedrohliche Notfälle bereitstehen müssen.

Link zu der Podcast Folge

Rettungsdienst und Hausnotruf sind zwei Systeme, die sich sinnvoll ergänzen, aber nicht miteinander vermischt werden dürfen. Der Rettungsdienst rettet Leben, wenn Sekunden zählen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst über die 116117 hilft bei Beschwerden, die dringend sind, aber nicht lebensbedrohlich. Der Hausnotruf Ulmer Spatz wiederum bietet Sicherheit im Alltag, stellt die richtige Weichenstellung im Notfall sicher und sorgt dafür, dass Hilfe schnell und zielgerichtet organisiert wird. So entsteht in Ulm, Neu-Ulm und im Alb-Donau-Kreis ein Versorgungsnetz, das Sicherheit gibt und gleichzeitig die Notfallversorgung entlastet.

Der Missbrauch von Rettungsmitteln im Hausnotruf darf nicht länger auf dem Rücken der Allgemeinheit ausgetragen werden. Während Betreiber von Brandmeldeanlagen für Fehlalarme finanziell in die Pflicht genommen werden, bleiben Hausnotrufbetreiber und ihre Leitstellen bislang ohne Konsequenzen – selbst dann, wenn durch unklare oder fehlerhafte Auslösungen Rettungsmittel blockiert werden. Das führt nicht nur zu unnötigen Kosten, sondern gefährdet im Ernstfall die Versorgung von Patienten mit akuten Notfällen wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen.

Die Leitstelle Ulm in der Kepplerstraße hat diese Problematik erkannt und ihre Alarmierungsstrategie angepasst. Früher wurde bei einem ausgelösten Sturzsensor ohne Sprechverbindung automatisch von einer bewusstlosen Person ausgegangen. In der Folge rückten immer ein Rettungswagen und zusätzlich ein Notarzteinsatzfahrzeug aus. Aufgrund der hohen Zahl an Fehleinsätzen fährt heute in solchen Situationen nur noch ein Rettungswagen. Damit hat die Leitstelle gezeigt, dass eine differenziertere Bewertung möglich und notwendig ist.

Erklärung das ein ausgelöster Sturzsensor bla bla bla auch einfach nur ein gedrückter knöpf sein kann

Dennoch bleibt ein strukturelles Problem bestehen: Schlüsselnummern, die von Hausnotrufzentralen der Wohlfahrtsverbände mitalarmiert werden, sind weder praxistauglich noch rechtlich zulässig. Das Innenministerium hat in diesem Jahr klargestellt, dass Rettungsmittel nicht zu externen Schlüsseldepots fahren oder diese selbstständig öffnen dürfen. Erlaubt ist lediglich der direkte Zugang vor Ort an der Einsatzadresse.

Es braucht daher eine klare gesetzliche und organisatorische Regelung: Hausnotrufbetreiber müssen wie BMA-Betreiber Verantwortung übernehmen und für unnötige Einsätze haften. Nur so lässt sich verhindern, dass Rettungsmittel unnötig gebunden werden und die Versorgung echter Notfälle gefährdet wird. Die veröffentlichten Einsatzkosten in den Preistabellen der Rettungsdienste verdeutlichen zudem, wie hoch die Belastung für das Solidarsystem durch diese Praxis tatsächlich ist.